Rechtsdurchsetzung
Die beste Beratung und Steuergestaltung verliert erheblich an Wert und Nutzen, wenn das Finanzamt in der Veranlagung einen steuerlichen Sachverhalt anders würdigt oder bewerten will, als Sie.

Als Unternehmen oder Unternehmer sind Sie nun gezwungen Ihre rechtlichen Möglichkeiten in Anspruch nehmen, damit Sie zu Ihrem Recht kommen.

Das Finanzamt weicht unter Umständen unbewusst oder bewusst von einschlägiger oder gefestigter Rechtsprechung ab. Bei einem bewussten Abweichen kann dies aus einem sog. »Nichtanwendungserlass« resultieren. Solche Nichtanwendungserlasse werden immer dann im Bundessteuerblatt I veröffentlicht, wenn ein Finanzgericht oder der Bundesfinanzhof Urteile zu Gunsten der bzw. des Steuerpflichtigen trifft und diese Entscheidung die Finanzverwaltungen nicht anerkennen und nur auf den damals entschiedenen Einzelfall bezogen sehen wollen.

Das Ausloten der prozessualen Möglichkeiten und das Gebrauchmachen des einschlägigen Steuerrechts bedürfen nun einer qualifizierten Unterstützung und effektiven Rechtsdurchsetzung.