Due Diligence Prüfung
Im Rahmen des Erwerbs oder Verkaufs von Unternehmen oder Unternehmensteilen ist es geschäftsübliche Sorgfalt, eine sog. »Due Diligence Prüfung« betreffend die steuerliche Situation des konkreten Unternehmens vorzunehmen.

Es werden hier regelmäßig in Abhängigkeit der Tätigkeit des konkreten Unternehmens Prüfungsschwerpunkte festgelegt oder aber eine vollumfängliche steuerliche Überprüfung der Vergangenheit, teilweise bis zu den Wurzeln des Unternehmens, durchgeführt.

Von Bedeutung sind die Due Diligence Prüfungen deswegen, da steuerliche Risiken im Rahmen eines Unternehmenskaufvertrages bzw. einer anderweitigen Transaktion entsprechend berücksichtigt und gegebenenfalls »eingepreist« werden müssen.